Haben Sie Punkte in Flensburg? Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischer Beratung können Sie bis zu 4 Punkte abbauen. Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden.

Was passiert bei welchem Punktestand:

1 - 8 Punkte - bei freiwilliger Teilnahme werden 4 Punkte getilgt
9 -13 Punkte - bei freiwilliger Teilnahme werden 2 Punkte getilgt
14 - 17 Punkten - erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer vorgegebenen Frist. Es werden ihnen jedoch dafür keine Punkte erlassen.
Es ist unbedingt erforderlich das sie sich so schnell wie möglich bei uns anmelden da das Aufbauseminar nur mit mindestens 6 Teilnehmern durchgeführt werden darf (Sammelanmeldung). Bei einem trifftigen Grund kann ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zur Durchführung eines Einzelseminars gestellt werden.
18 Punkte - muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer
Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Datum, an dem der Führerschein abgeliefert wird.
Vor Neuerteilung ist in der Regel eine positive MPU (Idiotentest) erforderlich.
An einem Aufbauseminar darf nur alle 5 Jahre einmal teilgenommen werden.(innerhalb der Frist ist kein Mehrfachabbau möglich) Weiterhin ist es möglich an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen bei der zusätzlich 2 Punkte getilgt werden.

Termine auf Anfrage: Tel. 03394/433332

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 35 Aufbauseminare
(1) Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen.Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das mit Ausnahme der Anzahl der Türen den Anforderungen des Abschnitts 2.2 der Anlage 7 entspricht. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind.
(2) In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden.
Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
(3) Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Gespräche in vier Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer durchzuführen sind.